Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen der frogga (c) Stiftung. Die frogga (c) Stiftung nimmt keine Geschenke an, es sei denn, sie können im Einklang mit dem Zweck und der Mission der frogga (c) Stiftung verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird kein unwiderrufliches Geschenk angenommen, sei es direkt oder mit Lebenseinkommen, wenn das Geschenk unter angemessenen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Die frogga (c) Stiftung wird keine Beratung über die Steuer oder andere Behandlung von Geschenken geben und die Spender ermutigen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, um sie bei der Abgabe ihrer Spende zu unterstützen.
Die frogga (c) Stiftung nimmt Geldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere entgegen. Geschenke von Sachleistungen werden nach Ermessen der frogga (c) Stiftung angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten überprüft werden Sie können für die frogga (c) Stiftung posieren.
Die frogga (c) Stiftung wird Spendern, die die steuerlichen Anforderungen für von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltenes Eigentum erfüllen, eine Bestätigung ausstellen. Mit Ausnahme von Geschenken in bar und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder sonstigen Begründung eines bei der frogga (c) Stiftung erhaltenen Geschenks ein Wert zugeschrieben.
Die frogga (c) Stiftung wird die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für eingeschränkte Zwecke und die Absicht, anonym zu bleiben, respektieren. In Bezug auf anonyme Geschenke beschränkt die frogga (c) Stiftung die Informationen über den Spender nur auf diejenigen Mitarbeiter, die dies wissen müssen.
Die frogga (c) Stiftung entschädigt Dritte weder durch Provisionen, Findergebühren noch auf andere Weise für die Weiterleitung eines Geschenks oder eines Spenders an die frogga (c) Stiftung.